Trinken nach einem Verkehrsunfall ist verboten!

Das Trinken von Alkohol nach einem Verkehrsunfall führt nach einer aktuellen Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, amtliches Aktenzeichen 12 U 72/06, zum Verlust des Versicherungsschutzes. In dem von den Richtern entschiedenen Fall hatte der Kläger zunächst einen Verkehrsunfall verursacht. Beschädigt wurde lediglich das eigene Fahrzeug, so dass kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, die sog. Unfallflucht, vorlag. … Trinken nach einem Verkehrsunfall ist verboten! weiterlesen